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Alpenkonvention

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Alpenkonvention © Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz der Alpen, der 1989 von allen acht Alpenstaaten beschlossen wurde.

Das “Übereinkommen zum Schutz der Alpen” ist ein sehr junges völkerrechtliches Abkommen. 1989 wurde es auf der Ersten Alpenkonferenz verabschiedet, doch es dauerte nochmals zehn Jahre, bis es voll in Kraft treten konnte: Monaco und Italien ratifizierten es erst 1999, die Schweiz ein Jahr zuvor. Die anderen Anrainerstaaten des Alpenraumes Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Österreich, Slowenien sowie die Europäische Union waren etwas schneller, sodass die Konvention 1995 in Kraft treten konnte.

Dass das sensible Ökosystem des Hochgebirgsraumes der Alpen besonders schutzbedürftig ist, zeigt sich schon in Anbetracht der höchst unterschiedlichen Interessenlagen von 14 Millionen Bewohnern und schätzungsweise an die 400 Millionen Touristenübernachtungen pro Jahr.

Unterschiedliche nationale Interessen machten neben unterschiedlichen Interessen von Anwohnern und Besuchern, unterschiedlichen Interessen von Ökonomie und Ökologie eine länderübergreifende Alpenpolitik erforderlich, um eine nachhaltige Schutzstrategie entwickeln zu können, die nicht von Partikularinteressen gefährdet werden, weil alle Unterzeichner daran rechtlich gebunden sind. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Verabschiedung der Konvention so lange gedauert hat und ein zähes Ringen war, das sich auch auf den Alepnkonferenzen regelmäßig fortsetzt. Doch immerhin haben wir jetzt in Europa ein solches Abkommen für den länderübergreifenden Schutz eines Gebirgsraumes, das so weltweit einmalig ist.

Organisation der Alpenkonvention

Über mehrere Organe wird an der Umsetzung der Alpenkonvention gearbeitet. Das wichtigste Gremium ist die alle zwei Jahre stattfindende Alpenkonferenz der Mitglieder, welche Mandate verabschieden. Seit 2002 besteht für die Koordination ein “Ständiges Sekretariat” mit Sitz in Innsbruck und einer Außenstelle in Bozen. Ein Ausschuss und Arbeitsgruppen kümmern sich um die Umsetzung der Mandate in Themenbereichen wie Naturschutz, Landwirtschaft, Verkehr und Tourismus. Nach Themenlage werden Alpenzustandsberichte herausgegeben.

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