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Flug-Rückerstattung dank Schlichtungsstelle

Webseite der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)
Webseite der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) © gipfelwelt.net

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hilft Verbrauchern kostenfrei. So habe ich meinen easyJet-Flug erstattet bekommen.

In der größten Krise der Luftfahrtgeschichte ging es im letzten Jahr ja ziemlich turbulent zu. Zwischen Lockdown, Reisewarnungen, AHA-Regeln, Corona-Tests und Quarantäneverpflichtungen war es nicht nur für Reisende sehr aufwändig, das alles organisiert zu kriegen. Sondern natürlich standen die Reiseunternehmen und allen voran die Fluggesellschaften vor orgnisatorischen bis hin zu existenziellen Herausforderungen, und manch eines dürfte diese Krise nicht überstehen. Somit habe ich grundsätlich einmal viel Verständnis dafür, wenn nicht alles glatt läuft.

Zwei Flugreisen konnte bzw. wollte ich im letzten Jahr nicht aufschieben, weil sie von langer Hand vorbereitet waren – mein Hannibal-Trek und eine Reise in die spanischen Pyrenäen. Beide Male ging es mit easyJet los, und nachdem die Flüge mehrmals verschoben wurden und sich die Reisedaten mehrfach änderten, klappte es schließlich alles gut. easyJet bietet bei Flugausfall an, kostenfrei einen beliebigen anderen Flug zu wählen. Bei Verschiebungen der Flüge kann man zumindest gebührenfrei einen anderen Flug wählen und zahlt nur eine eventuelle Differenz, wenn dieser teurer ist. Man kann also unkompliziert auch zu anderen Flugzielen und völlig anderen Reisezeiten wechseln, was ja schon mal recht kulant ist und in den meisten Fällen sinnvoller, als eine Rückerstattung.

Das Problem: eine verfallene Sitzplatzreservierung

So weit so gut. Jetzt trat der Fall ein, dass die eine meiner Flugreisen verschoben wurde, wobei die Sitzplatzreservierungen verfallen sind. Nur eine Summe von knapp 70 Euro, aber doch zu viel, um es unter den Tisch fallen zu lassen. Ich bekam das Geld aber nicht wieder. Auf meine Rückfragen gab es nur Standardantworten und ich sollte das Formular für die Erstattung ausgefallener Flüge ausfüllen. Die waren ja aber gar nicht ausgefallen, dennoch machte ich dies, und erhielt prompt die Antwort, es gebe keinen Anspruch auf Rückerstattung, weil die Flüge doch statt fanden.

Da endet dann auch mein Verständnis, wenn es nicht möglich ist, dass sich ein Mensch mal kurz meine Nachricht durchliest und es in die Wege leitet, dass ich die Reservierungsgebühren wieder kriege. Wenn es sich dann noch um eine eher kleine Summe handelt, ist das um so ärgerlicher. Das ganze Hin und Her dürfte für easyJet wohl ein Vielfaches an Zeitaufwand und damit Kosten verursacht haben, anstatt dass sich irgend jemand meine allererste Rückfrage anschaut und das schnell erledigt.

Retter in der Not: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)

Und jetzt? Einen Anwalt einschalten wegen 70 Euro? Eher keine Option. easyJet verweist auf seiner Seite aber darauf, dass sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen. Das ist für Unternehmen nicht verpflichtend. Allerdings haben sie selbst einen Vorteil davon. Denn Schlichtungsstellen arbeiten unabhängig und neutral, das heißt sie prüfen eingereichte Beschwerden erst umfangreich, bevor sie damit an die Unternehmen herantreten. Somit handelt es sich dann in der Regel auch um berechtigte Beschwerden. Außerdem kann so das Allermeiste außergerichtlich geklärt werden, was auch für die Unternehmen Zeit und Kosten spart. Stimmen beide Seiten dem Ergebnis der Schlichtung zu, ist dieses rechtlich bindend und der Fall damit endgültig erledigt.

Somit ist easyJet Mitglied bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wie sehr viele in Deutschland tätige Airlines, Bahn-, Bus- und Schiffunternehmen, Tarifverbünde des öffentlichen Nahverkehrs und seit Neuestem auch einige Reiseveranstalter. Diese finanzieren die Schlichtungsstelle, die wiederum als gemeinnütziger Verein unter öffentlicher Aufsicht steht wie alle in Deutschland ankerannten Verbraucherschlichtungsstellen.

Mein Antrag: schnell eingereicht, promt erledigt!

Den Schlichtungsantrag reicht man am besten über das jeweilge Online-Formular auf der Webseite der Schlichtungsstelle ein. Dieses ist recht umfangreich und man kann alle verfügbaren Dokumente wie Tickets, Abrechnungen und idealerweise auch gleich die Korrespondenz mit dem Unternehmen hochladen. Denn Voraussetzung für die Durchführung der Schlichtung ist, dass man schon an das Unternehmen herangetreten ist und es angemessen Zeit hatte, darauf zu reagieren.

Innerhalb weniger Werktage bekam ich die Nachricht, dass die Schlichtungsstelle meinen Antrag bei easyJet eingereicht hat. Ein paar Tage später dann kam schon der Bescheid, dass easyJet die Forderung akzeptiert. Auch von dort gab es dann nochmals eine E-Mail-Nachricht, dass die Erstattung veranlasst wurde. Klasse!

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